Aktenzeichen 1 StR 400/11

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RCN:
RCN3CJE226FHRRX6HF

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.12.2011

Abgrenzung zwischen Tötungsdelikt und gefährlicher Körperverletzung: Vorliegen des Willenselements des bedingten Tötungsvorsatzes; Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch

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