Aktenzeichen IV ZR 62/11

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RCN:
RCN3C4RRVZUFGQTHSA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.07.2012

Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der VBL-Satzung normierten Wartezeitregelung

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 62/11
Bundesgerichtshof, IV ZR 62/11, 18.07.2012.
Az. 12 U 8/08
Oberlandesgericht Köln, 12 U 8/08, 24.07.2008.
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