Aktenzeichen XII ZB 235/14

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RCN3BGK8GW7F525L5W

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.11.2014

Versorgungsausgleich: Teilung eines Versorgungsanrechts bei der Deutschen Telekom AG und eines parallelverpflichtenden ruhenden Anrechts bei der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost

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