Aktenzeichen 1 BvR 822/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110413.1bvr082211
RCN:
RCN3ATU8XDD7N5WXWA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 13.04.2011

Nichtannahmebeschluss: Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB - Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung bei mangelnder Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG und angegriffener Entscheidung

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