Aktenzeichen IV ZR 143/11

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RCN:
RCN398HANZH2ZG3K4A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.03.2013

Private Krankenversicherung: Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der Portabilität der Alterungsrückstellungen beim Versicherungswechsel auf Basistarifverträge

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.10.2012

Private Krankenversicherung: Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der Portabilität der Alterungsrückstellungen beim Versicherungswechsel auf Basistarifverträge

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 1148/13
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1148/13, 26.06.2013.
Az. IV ZR 143/11
Bundesgerichtshof, IV ZR 143/11, 06.03.2013. Bundesgerichtshof, IV ZR 143/11, 24.10.2012.
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