Aktenzeichen V ZR 98/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:170518BVZR98.17.0
RCN:
RCN37QXN39JGFHQRNL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.05.2018

(Anforderungen an das Vorliegen einer Überraschungsentscheidung)

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.01.2018

Vermögenszuordnungsrecht: Anspruch des Restitutionsberechtigten gegen den zu Unrecht erfolgreichen Anmelder vermögensrechtlicher Ansprüche auf Herausgabe des ungeschmälerten Veräußerungserlöses; analoge Anwendung des VZOG

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 98/17
Bundesgerichtshof, V ZR 98/17, 17.05.2018. Bundesgerichtshof, V ZR 98/17, 11.01.2018.
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