Aktenzeichen 9 AZR 490/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2022:160822.U.9AZR490.21.0
RCN:
RCN377BZ2Y6DY8GRET

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 16.08.2022

Berechnung des zusätzlichen Urlaubsgelds nach dem Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des Kraftfahrzeuggewerbes im Land Niedersachsen

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