Aktenzeichen 4 B 29/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN2ZCEY5SH4P6B3WD

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 16.04.2012

Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines Bebauungsplans

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