Aktenzeichen Vf. 6-VII-22

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RCN2WGVP7P7XRWAG6L

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VerfGH München: Entscheidung vom 26.10.2023

Einschätzungsprärogative, Beurteilungsspielraum, Bauordnungsrechtliche Vorschriften, gesetzgeberische Wertentscheidung, Wohnungseigentümer, Betretungsrecht, Gesetzgebungskompetenz, Grundrechtsbeeinträchtigung, Popularklageverfahren, Mietverhältnis, Unangemessene Belastungen, Gleichheitssatz, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Willkürverbot, Gleichheitswidrigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Rauchwarnmelder, Wohnungsinhaber, Eigentumsgrundrecht, Schutzbereich

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