Aktenzeichen 4 AZR 26/11

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RCN:
RCN2VM7JL784YQNEAB

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 26.09.2012

Eingruppierung eines Straßenwärters in der Tätigkeit als Bauaufseher - Lohngr 7 und 7a MTArb-O

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