Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren "ACRIVISC" – zur Dienstanweisung für die Annahmestelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) - Löschungsantrag ist rechtzeitig beim DPMA eingegangen - Rückerstattung der Beschwerdegebühr – keine Zurückverweisung an das DPMA - deklaratorische Information: Verweis auf die Löschungsklage ist bereits durch Beschlusses erfolgt
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