Aktenzeichen Au 6 K 18.50319

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RCN2RG7ZNQQNLA7VTU

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VG Augsburg: Urteil vom 03.04.2018

Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien, Abschiebungsverbot wegen Dialyse-Behandlung bis zur Vorlage einer Zusicherung Italiens, dass der Kläger zu 1 im Falle seiner Überstellung nach Italien unverzüglich die erforderliche medizinische Behandlung erhält

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