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Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien, Abschiebungsverbot wegen Dialyse-Behandlung bis zur Vorlage einer Zusicherung Italiens, dass der Kläger zu 1 im Falle seiner Überstellung nach Italien unverzüglich die erforderliche medizinische Behandlung erhält
Meta
03.04.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 03.04.2018, Az. Au 6 K 18.50319 (REWIS RS 2018, 11323)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 11323
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in der Schweiz
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Italien
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Italien
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Dublin-Verfahren (Italien)