VG Augsburg, Urteil vom 03.04.2018, Az. Au 6 K 18.50319

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Gegenstand

Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien, Abschiebungsverbot wegen Dialyse-Behandlung bis zur Vorlage einer Zusicherung Italiens, dass der Kläger zu 1 im Falle seiner Überstellung nach Italien unverzüglich die erforderliche medizinische Behandlung erhält


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 6 K 18.50319

03.04.2018

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 03.04.2018, Az. Au 6 K 18.50319 (REWIS RS 2018, 11323)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 11323

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2 BvR 732/14

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