Aktenzeichen VIII R 17/10

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 23.07.2013

Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung über einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

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