Aktenzeichen I ZR 23/11

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.12.2012

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GEMA: Inhaltskontrolle des Berechtigungsvertrages; Unwirksamkeit des Ausschlusses eines Programms von der Verrechnung bei auffallend häufiger Namensnennung eines Bezugsberechtigten - Missbrauch des Verteilungsplans

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