Aktenzeichen B 2 U 11/16 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2017:310817UB2U1116R0
RCN:
RCN2FK2UNUQLCU8939

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 31.08.2017

Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des versicherten Weges - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Einkauf - Weg zur Fahrertür des geparkten Wagens - Ende der Unterbrechung - markierende Handlung - keine Ungleichbehandlung - Heimweg zu Fuß - etwaiges früheres Wiederaufleben des Versicherungsschutzes

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