Aktenzeichen IV ZR 71/11

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RCN:
RCN2CH3B5J5LLNVD8H

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.09.2012

Fondsgebundene Lebensversicherung zur Vermögensanlage: Aufklärungspflicht des Versicherers; Zurechenbarkeit des Verhaltens des Vermittlers im Rahmen der geschuldeten Aufklärung

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