Aktenzeichen Au 6 K 21.2174

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RCN:
RCN2CH2JA76EUP5AF3

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VG Augsburg: Urteil vom 02.03.2022

Pakistanischer Staatsangehöriger, Ausreisepflicht nach erfolglosem Asylverfahren mit seiner Ehefrau, Beschlagnahme und Auswertung seines Mobiltelefons, Erledigung der Herausgabeverpflichtung durch Rückgabe des Mobiltelefons, Fortsetzungsfeststellungsklage

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