VG Augsburg, Urteil vom 02.03.2022, Az. Au 6 K 21.2174

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Gegenstand

Pakistanischer Staatsangehöriger, Ausreisepflicht nach erfolglosem Asylverfahren mit seiner Ehefrau, Beschlagnahme und Auswertung seines Mobiltelefons, Erledigung der Herausgabeverpflichtung durch Rückgabe des Mobiltelefons, Fortsetzungsfeststellungsklage


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 6 K 21.2174

02.03.2022

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 02.03.2022, Az. Au 6 K 21.2174 (REWIS RS 2022, 919)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 919

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