Aktenzeichen B 5 R 1/19 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2020:260220UB5R119R0
RCN:
RCN29W29WASFAUMUFB

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 26.02.2020

(Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Anschluss an eine von ihm erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Eingliederung in einer Werkstatt für behinderte Menschen als Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation iS des § 11 Abs 2a Nr 2 SGB 6 - Verfassungsmäßigkeit der nach § 42 Abs 1 Nr 1 und 3 SGB 9 iVm § 11 Abs 2a Nr 2 SGB 6 vorgenommenen Zuständigkeitsabgrenzung)

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