Aktenzeichen 1 C 28/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2019:250419U1C28.18.0
RCN:
RCN27SG2X6TEY3XHKS

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 25.04.2019

Vorrangige Prüfung von asylrechtlichen Unzulässigkeitsgründen auch bei "Aufstockerklagen"

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