Aktenzeichen 4 StR 491/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN263TPJ2892W7U76

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.12.2011

Strafverfahren: Betrug durch falsche Tatsachenbehauptungen im Mahnverfahren; Verlesung von eidesstattlichen Versicherungen der Mitangeklagten ohne Einverständnis der Beteiligten

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