Aktenzeichen 3 StR 55/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:080420B3STR55.20.0
RCN:
RCN25JHKVT3R3TL9TM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.04.2020

Einziehung: Anforderung an die Bezeichnung der eingezogenen Gegenstände im Strafurteil

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