Aktenzeichen IV R 51/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2017:U.280917.IVR51.15.0
RCN:
RCN25AW23HJ7KAXP4M

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 28.09.2017

Berücksichtigung von Anschaffungskosten eines Oberpersonengesellschafters für den Erwerb des Anteils nach Umwandlung der Unterpersonengesellschaft

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