Aktenzeichen V ZB 139/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:061218BVZB139.17.0
RCN:
RCN24TYC9P4SHZQDWN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 06.12.2018

Eigentumsumschreibung im Wohnungsgrundbuch: Widerruflichkeit der Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums

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Verfahrensgang

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Az. V ZB 139/17
Bundesgerichtshof, V ZB 139/17, 06.12.2018.
Az. 34 Wx 371/16
OLG München, 34 Wx 371/16, 31.05.2017.
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