Aktenzeichen 7 Sa 348/22

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN24H42PGL289G6BN

Verknüpfte Entscheidungen

LArbG Nürnberg: Urteil vom 18.04.2023

Außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung, Ärztliche Bescheinigung, Vorlage der Bescheinigung, Personalratsbeteiligung, Personalrates, Darlegungs- und Beweislast, Kündigungserklärungsfrist, Weiterbeschäftigungsanspruch, Blutprobe, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Fortbestehendes Arbeitsverhältnis, Kündigungsschutzklage, Wichtiger Grund, Arbeitsgericht, Verhaltensbedingte, Kündigungsschutzverfahren, Schwerwiegende Pflichtverletzung

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