Aktenzeichen IX B 152/13

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RCN:
RCN243MZX5935FZAJU

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 21.05.2014

Keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einzelfallabhängiger Beurteilung eines Mietverhältnisses zwischen nahe stehenden Personen - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

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