FINANZVERFASSUNG

Verschlagwortete Elemente zum Thema FINANZVERFASSUNG

Rechtsprechung zum Thema "FINANZVERFASSUNG"

RCN7AEAL4HM6WKG3TN

1 BvR 981/17

Bundesverfassungsgericht

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


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RCNZMZ7XQHDDG9RTWD

2 BvF 1/22

Bundesverfassungsgericht

Art 1 und Art 2 des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nichtig - Zuführung nicht genutzter Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in einen "Energie- und Klimafonds" mangels Darlegung eines Veranlassungszusammenhangs zwischen außergewöhnlicher Notlage und Kreditermächtigung verfassungswidrig - zudem Verletzung der Grundsätze der Jährlichkeit, Jährigkeit und Vorherigkeit - Grundsatz der Vorherigkeit gilt grds auch für Nachtragshaushalte


2 BvF 1/22

Bundesverfassungsgericht

Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den "Energie- und Klimafonds" erfolglos - Normenkontrollantrag zwar weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet - allerdings deutliches Überwiegen der mit einer eA verbundenen Nachteile im Rahmen der Folgenabwägung


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RCN4KLHKZ7GYD95CZL

2 BvR 980/16

Bundesverfassungsgericht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl des Ankaufs von Staatsanleihen durch die Bundesbank im Rahmen des PSPP (Public Sector Purchase Programme) - unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache - kein schwerer Nachteil mit Blick auf bevorstehende Hauptsacheentscheidung


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RCN2A8YWA8ATGHRXDS

Aktuell liegen noch keine Entscheidungen zu diesem Aktenzeichen vor. Wir erwarten diese in Kürze.

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RCNQK3YUH3D28TSXHD

2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16

Bundesverfassungsgericht

Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren


2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16

Bundesverfassungsgericht

Beschlüsse der EZB zum Ankauf von Anleihen des öffentlichen Sektors (PSPP) mangels Verhältnismäßigkeitsprüfung ultra vires - Überschreitung des Rechtsprechungsauftrags des EuGH (Art 19 Abs 1 S 2 AEUV) durch objektiv willkürliche Auslegung des Primärrechts bei Bestimmung des Mandats der EZB, Vorabentscheidung in Rs. Weiss mithin ultra vires und daher insoweit ohne Bindungswirkung - PSPP allerdings keine qualifizierte Verletzung des Verbots monetärer Staatsfinanzierung (Art 123 Abs 1 AEUV)


2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16

Bundesverfassungsgericht

Ablehnung mehrere Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen bzgl der Mitwirkung der Bundesbank am Public Sector Purchase Programme (PSPP) der EZB - unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache bzw fehlendes Rechtsschutzbedürfnis


2 BvR 859/15, 2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 980/16

Bundesverfassungsgericht

Vorlagebeschluss: Vereinbarkeit des EZB-Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme - PSPP; siehe EUBes 2015/10) mit Unionsrecht - Reichweite des Mandats der EZB evtl überschritten - Beeinträchtigung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags im Falle unbegrenzter Risikoverteilung und daraus folgender erheblicher Haushaltsrisiken denkbar


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Paragrafen zum Thema "FINANZVERFASSUNG"

EUV

Art. 5 EUV

(ex-Artikel 5 EGV)

GEMEINSAME BESTIMMUNGEN (Vertrag über die Europäische Union)


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GG

Art. 79 GG

Die Gesetzgebung des Bundes (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)


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GG

Art. 87e GG

Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung (Grundgesetz für die …


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GG

Art. 91b GG

Gemeinschaftsaufgaben, Verwaltungszusammenarbeit (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)


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AEUV

Art. 123 AEUV

(ex-Artikel 101 EGV)

DIE WIRTSCHAFTSPOLITIK (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)


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AEUV

Art. 127 AEUV

(ex-Artikel 105 EGV)

DIE WÄHRUNGSPOLITIK (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)


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GG

Art. 104a GG

Das Finanzwesen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)


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GG

Art. 104c GG

Das Finanzwesen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)


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GG

Art. 110 GG

Das Finanzwesen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)


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GG

Art. 111 GG

Das Finanzwesen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)


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GG

Art. 115 GG

Das Finanzwesen (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)


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