Datenverarbeitung

beim Betrieb unserer Datenbank

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beim Betrieb unserer Entscheidungssammlung. Wenn Sie sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung unseres Portals informieren möchten, klicken Sie bitte hier.

I. Einführung

REWIS betreibt eine große Datenbank für Entscheidungen deutscher Gerichte (Rechtsprechungsdatenbank). Wir stellen weit über 200 000 Entscheidungen interessierten Nutzern kostenfrei und in einem modernen Format zur Verfügung. Der Betrieb der Datenbank umfasst im Wesentlichen die folgenden Vorgänge.

1. Verarbeitungsvorgänge

  1. Aggregierung: Das Ansammeln von Entscheidungen aus verschiedenen Quellen, meist über automatisierte Verfahren.
  2. Normalisierung und Einspeisung: Das Überführen der aggregierten Daten in ein vordefiniertes Format und die Sicherung dieser Daten in unserer Datenbank.
  3. Verarbeitung: Die inhaltliche Verarbeitung einzelner Entscheidungen, hierzu gehören insbesondere die Verlinkung und die thematische Einordnung, aber auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Privatsphäre.
  4. Indexierung: Die Aufnahme der Entscheidung in unseren Suchindex in hierfür überarbeiteter Form.
  5. Pflege: Die Aktualisierung der Entscheidungen, insbesondere mit Blick auf Metadaten und den weiteren Verlauf des Verfahrens, meist in automatisierter Form.
  6. Suche: Die Bereitstellung des Datensatzes in unserer öffentlich zugänglichen Suche.

2. Grundsätze

REWIS veröffentlich Entscheidungen grundsätzlich in anonymisierter Form. Das bedeutet, dass die Namen natürlicher Personen unkenntlich gemacht werden - etwa durch Abkürzung der Namen und Adressen auf den ersten Buchstaben des Wortes, die Schwärzung oder "Nullung" von anderen Daten wie Geburtsdaten und anderen persönlichen Informationen, die Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen würden.

REWIS aggregiert Entscheidungen ausschließlich in solch einer Form. Eingelesene Entscheidungen werden von den Gerichten bzw. den Verfahrenspflegestellen der Länder vor Veröffentlichung oder Abgabe an uns mit Blick auf die Verfahrensbeteiligten anonymisiert. Im absoluten Regelfall werden personenbezogene Daten der Beteiligten bei den oben beschriebenen Vorgängen daher nicht verarbeitet.

REWIS trifft mit großem Aufwand zusätzliche Vorkehrungen, um Anonymisierungsfehler unverzüglich zu identifizieren und zu bereinigen. Im Falle eines solchen Fehlers verarbeiten wir personenbezogene Daten.

Sollten Sie einen Anonymisierungsfehler entdecken, melden Sie sich bitte bei uns: [email protected] Wir werden unverzüglich aktiv!

3. REWIS Privacy Shield

Zum Auffinden etwaiger Anonymisierungsfehler betreiben wir den Dienst REWIS Privacy Shield. Dieser sucht in den Entscheidungen laufend nach Anonymisierungsfehlern, meldet und berichtigt diese. Entsprechende stellen werden im Textkörper markiert und der Grund für die Entfernung mit einer Transparenz-ID vermerkt.

II. Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO

Soweit wir personenbezogene Daten verarbeiten, gelten die folgenden Informationen.

1. Verantwortlicher

Kontaktdaten des Verantwortlichen i.S.d Art. 14 Abs. 1 lit. a DSGVO:

REWIS UG (haftungsbeschränkt)
Mainzer Landstraße 55
60329 Frankfurt am Main
c/o
Anwaltskanzlei Schönberger & Dielmann

Registergericht: Frankfurt am Main

Registernummer: HRB 128871

Geschäftsführer: Lukas Walther

Kontakt:

E-Mail: [email protected]

2. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten

Zwecke der Verarbeitung

a. Betrieb einer unabhängigen, länderübergreifenden, kostenfreien Datenbank für Rechtsprechung

Wenn und soweit in den in unserer Datenbank gesicherten gerichtlichen Entscheidungen personenbezogene Daten enthalten sind und hierdurch verarbeitet werden (I. 1), so geschieht dies zur Bereitstellung und zum Betrieb einer unabhängigen, länderübergreifenden und kostenfreien Datenbank für Rechtsprechung.

b. Insbesondere: Zur Sicherstellung der Entfernung des Personenbezuges

Auch wenn der Betreiber grundsätzlich nur anonymisierte Entscheidungen in seine Datenbank aufnimmt, kommt es bei der Anonymisierung in den Verfahrenspflegestellen o.ä. zu menschlichen Fehlern. REWIS setzt daher moderne NLP-Technik ein, um (unzureichend) anonymisierte Namen und andere personenbezogene Daten zu erkennen und zu entfernen (Privacy Shield). Zur Erreichung dieses Zweckes müssen die potentiell personenbezogenen Daten jedoch durch das entsprechende System erneut verarbeitet werden.

Rechtsgrundlagen

a. Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. e Alt. 1 DSGVO

Der Betreiber beruft sich auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e Alt. 1 DSGVO, denn er ist der Ansicht, dass die Verarbeitung notwendig für den Betrieb einer Datenbank ist, deren Existenz im öffentlichen Interesse liegt. Der Zugang zu gerichtlichen Entscheidungen, die das Recht zeigen, wie es durch die rechtsprechende Gewalt seine Prägung findet, ist für das Rechtsverständnis und die Rechtsdurchsetzung in einem Rechtsstaat unverzichtbar. Das Recht auf Zugang zur Justiz und auf effektiven Rechtsschutz kann sich nur dann vollständig entfalten, wenn entsprechende Entscheidungen nicht ausschließlich hinter Bezahlschranken kommerzieller Anbieter verschwinden oder auf zahlreiche getrennte und unübersehbare Angebote der Länder aufgeteilt wird. Der Erreichung dieses Ziels hat sich der Betreiber verschrieben.
Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist unmittelbare öffentliche Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt, die mit diesem Portal in der Erfüllung der Aufgabe unterstützt wird.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, beruft sich der Betreiber unter Verweis auf eben dieses Ziel weiter auf Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO.

b. Berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Der Betreiber beruft sich weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), das sowohl er als auch Dritte vorzuweisen haben. Bezüglich des Drittinteresses wird auf die Ausführungen unter a. verwiesen.
Soweit sich der Betreiber auf sein eigenes berechtigtes Interesse beruft, tut er dies mit Blick auf die folgenden Erwägungen:

  • Der Betrieb einer solchen Datenbank liegt im öffentlichen Interesse.
  • Bei der Anonymisierung von Entscheidungen kann es durch menschliche Fehler - aber auch durch die Komplexität von Sprache - zu Fehlern kommen.
  • Solche Fehler kommen indes äußerst selten vor. Weiterhin ist ein eindeutiger Personenbezug selbst beim Vorliegen eines Fehlers regelmäßig nicht möglich.
  • Der Betreiber unternimmt zusätzlich eigene Anstrengungen, um selbst kleine Fehler aufzufinden und zu verbessern.
  • Der Betreiber reagiert unverzüglich und unbürokratisch auf Fehlermeldungen.
  • Vor diesem Hintergrund geht das Interesse des Betreibers am Betrieb der Datenbank den Interessen der betroffenen Personen einstweilen vor, bis die Anonymisierung sodann sichergestellt wird.
c. Zustimmung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ggf. i.V.m. Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO analog

Soweit unsere Entscheidungen im Rahmen von Zitaten die Namen von Autoren enthalten (bspw. von Aufsätzen oder Kommentaren) verarbeiten wir diese Daten mit der Einwilligung der betroffenen Personen. Soweit die Einwilligung hierbei nicht uns gegenüber erklärt wurde, berufen wir uns über einen Erst-Recht-Schluss auf Art. 9 Abs. 2 lit. e DSGVO, denn die betroffenen Autoren haben ihre Namen im Zusammenhang mit den veröffentlichten Werken offensichtlich öffentlich gemacht.

3. Kategorien personenbezogener Daten

Soweit es namentlich genannte Autoren betrifft, verarbeiten wir den in den Entscheidungen angegebenen Namen im Zusammenhang mit dem zitierten Werk. Soweit es sonstige Personengruppen betrifft, hängt die Verarbeitung vom Einzelfall und des Gegenstandes der verarbeiteten Entscheidung ab.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Empfänger dieser personenbezogenen Daten sind die Nutzer der Datenbank. Soweit wir Anonymisierungsfehler finden, berichten wir den Umstand ggf. an die zuständige Verfahrenspflegestelle.

5. Dauer der Verarbeitung

Die Entscheidungen werden auf Dauer gespeichert und verarbeitet. Soweit der Verarbeitung ein Anonymisierungsfehler zugrunde liegt, wird die Verarbeitung auf den Zeitraum bis zur Behebung des selbigen beschränkt.

6. Betroffenenrechte

Betroffenen Personen stehen die folgenden Betroffenenrechte zu:

  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
  • Widerrufsrecht bei Einwilligungen (Art. 21 DSGVO): Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.
  • Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 17, 18 DSGVO): Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.
  • Beschwerde bei Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO): Sie haben ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
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