§ 19a VersG

Für Bild- und Tonaufnahmen durch die Polizei bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen gilt § 12a.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 26. April 2024 03:08

G. zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 30.11.2020 I 2600
G. Neugefasst durch Bek. v. 15.11.1978 I 1789;

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