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Die Datenschutzbestimmungen des TMG und des TKG, einschließlich der Bestimmungen zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses, sind in einem neuen Gesetz Telekommunikations- Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) zusammengeführt worden.
1Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. 2Soweit erforderlich werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 18.5.2021 I 1122
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