Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 32 G v. 20.12.2022 I 2752
G. Neugefasst durch Bek. v. 5.3.2003 I 310, 919;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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29.07.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
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