StrEG

Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

StrEG: Änderungen

Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:

Synopsen StrEG
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1975 +++)

Das G tritt in dem in Art. 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gem. Anlage I Sachg. C Abschn. III Nr. 6 EinigVtr iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 959 mit folgender Maßgabe in Kraft:
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