Anlage 1 SGB VII

(zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

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1.
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie,
2.
Berufsgenossenschaft Holz und Metall,
3.
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse,
4.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe,
5.
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft,
6.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik,
7.
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft,
8.
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation,
9.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 26. April 2024 02:46

G. Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.3.2024 I Nr. 101

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