Ist eine leistungsberechtigte Person in einer Gemeinschaftsunterkunft ohne Selbstversorgungsmöglichkeit untergebracht, kann der Anspruch auf Bürgergeld, soweit er sich auf die Bedarfe für Ernährung und Haushaltsenergie bezieht, in Form von Sachleistungen erfüllt werden. Der Wert der Sachleistung nach Satz 1 beträgt
Standangaben Gesetz
G. zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 27.3.2024 I Nr. 107
G. Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850, 2094;
Fassung bis | Synopse | Archiv |
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02.01.2024 | Synopse | Alte Version laden. |
31.12.2022 | Synopse | Alte Version laden. |
31.03.2021 | Synopse | Alte Version laden. |
31.12.2020 | Synopse |
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