§ 23 SchKG

Rechtsweg

Über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in den Angelegenheiten dieses Abschnitts entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2024 02:55

G. Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 11.7.2022 I 1082

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