§ 37 GVO

Schriftverkehr

Bayern

Der Gerichtsvollzieher führt den Schriftverkehr und den elektronischen Rechtsverkehr unter eigenem Namen mit Amtsbezeichnung.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2024 06:19

G. In dieser Fassung in Kraft seit dem 01.05.2024.

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