Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern | GO |

1. Abschnitt Begriff, Benennung und Hoheitszeichen

Art. 1 GO
Begriff
Art. 2 GO
Name
Art. 3 GO
Städte und Märkte
Art. 4 GO
Wappen und Fahnen; Dienstsiegel

3. Abschnitt Gemeindegebiet und gemeindefreies Gebiet

Art. 10 GO
Gemeindegebiet und Bestandsgarantie
Art. 10a GO
Gemeindefreie Gebiete
Art. 11 GO
Änderungen
Art. 12 GO
Zuständige Behörde; Fortgeltung des Ortsrechts
Art. 13 GO
Weitere Folgen der Änderungen
Art. 13a GO
Art. 14 GO
Bekanntmachung; Gebühren

2. Abschnitt Rechtsstellung und Wirkungskreis

Art. 5 GO
Kreisangehörigkeit und Kreisfreiheit
Art. 5a GO
Eingliederung in den Landkreis; Große Kreisstadt
Art. 6 GO
Allseitiger Wirkungskreis
Art. 7 GO
Eigene Angelegenheiten
Art. 8 GO
Übertragene Angelegenheiten
Art. 9 GO
Weitere Aufgaben der kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte

4. Abschnitt Rechte und Pflichten der Gemeindeangehörigen

Art. 15 GO
Einwohnerinnen und Einwohner; Bürgerinnen und Bürger
Art. 16 GO
Ehrenbürgerwürde
Art. 17 GO
Wahlrecht
Art. 18 GO
Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)
Art. 18a GO
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Art. 18b GO
Bürgerantrag
Art. 19 GO
Ehrenamtliche Tätigkeit
Art. 20 GO
Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht
Art. 20a GO
Entschädigung
Art. 21 GO
Benutzung öffentlicher Einrichtungen; Tragung der Gemeindelasten

5. Abschnitt Gemeindehoheit

Art. 22 GO
Verwaltungs- und Finanzhoheit
Art. 23 GO
Ortsrecht
Art. 24 GO
Inhalt der Satzungen
Art. 25 GO
Art. 26 GO
Inkrafttreten; Ausfertigung und Bekanntmachung
Art. 27 GO
Verwaltungsverfügungen; Zwangsmaßnahmen
Art. 28 GO
Geldbußen und Verwarnungsgelder

Datenquelle: Bayern.Recht

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