Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses | G 10 | Abschnitt 1

Abschnitt 1 | G 10

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(+++ Textnachweis ab: 29.6.2001 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 22 +++)

Das G wurde als Artikel 1 G v. 26.6.2001 I 1254 vom Bundestag beschlossen
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