§ 168e FamFG

Beendigung der Vormundschaft

Bestehen Zweifel oder Uneinigkeit, ob und wann die Vormundschaft beendet ist, stellt das Gericht die Beendigung der Vormundschaft und den Zeitpunkt der Beendigung durch Beschluss fest.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024 02:54

G. Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 21.2.2024 I Nr. 54


Alte Fassungen (a.F.) zu § 168e FamFG:
Fassung bis Synopse Archiv
31.12.2022 Synopse Alte Version laden.

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