Allgemeine Vorschriften
Verfahren im ersten Rechtszug
Beschluss
Einstweilige Anordnung
Beschwerde
Rechtsbeschwerde
Verfahrenskostenhilfe
Kosten
Allgemeine Vorschriften
Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und die Regelung des Umgangs
Vollstreckung nach der Zivilprozessordnung
Verhältnis zu völkerrechtlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Union
Internationale Zuständigkeit
Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen
Allgemeine Vorschriften
Verfahren in Ehesachen
Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
Verfahren in Kindschaftssachen
Verfahren in Abstammungssachen
Verfahren in Adoptionssachen
Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Verfahren in Gewaltschutzsachen
Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
Besondere Verfahrensvorschriften
Einstweilige Anordnung
Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger
Verfahren in Güterrechtssachen
Verfahren in sonstigen Familiensachen
Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen
Verfahren in Betreuungssachen
Verfahren in Unterbringungssachen
Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen
Begriffsbestimmung; örtliche Zuständigkeit
Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen
Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen
Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung
Sonstige verfahrensrechtliche Regelungen
Verfahren in Teilungssachen
Begriffsbestimmung
Zuständigkeit
Verfahren
Zwangsgeldverfahren
Löschungs- und Auflösungsverfahren
Ergänzende Vorschriften für das Vereinsregister
Unternehmensrechtliche Verfahren
Verfahren in weiteren Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Verfahren in Freiheitsentziehungssachen
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Aufgebot des Eigentümers von Grundstücken, Schiffen und Schiffsbauwerken
Aufgebot des Gläubigers von Grund- und Schiffspfandrechten sowie des Berechtigten sonstiger dinglicher Rechte
Aufgebot von Nachlassgläubigern
Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden
Schlussvorschriften
Änderungen an diesem Gesetz als übersichtliche Synopsen finden Sie hier:
Synopsen FamFG(+++ Textnachweis ab: 1.9.2009 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G 315-24/1 v. 17.12.2008 I 2586 (FGG-RG) vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 112 Abs. 1 dieses G am 1.9.2009 in Kraft.
(+++ Zur Nichtanwendung vgl. § 167b Abs. 1 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 130 Abs. 3 u. § 131 G 361-6 v. 23.7.2013 I 2586 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 35 Abs. 1 G 319-116 v. 29.6.2015 I 1042 +++)