DesignG

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

Inhaltsverzeichnis


Abschnitt 1

Schutzvoraussetzungen



Abschnitt 2

Berechtigte



Abschnitt 3

Eintragungsverfahren



Abschnitt 4

Entstehung und Dauer des Schutzes



Abschnitt 5

Eingetragenes Design als Gegenstand des Vermögens



Abschnitt 6

Nichtigkeit und Löschung



Abschnitt 7

Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen



Abschnitt 8

Rechtsverletzungen



Abschnitt 9

Verfahren in Designstreitsachen



Abschnitt 10

Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde



Abschnitt 11

Besondere Bestimmungen



Abschnitt 12

Gemeinschaftsgeschmacksmuster



Abschnitt 13

Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen



Abschnitt 14

Übergangsvorschriften


(+++ Textnachweis ab: 1.6.2004 +++)
(+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 71/98 (CELEX Nr: 398L0071) vgl. G v. 12.3.2004 I 390 u.
G v. 10.10.2013 I 3799 +++)

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (ABl. EG Nr. L 289 S. 28). Das G wurde als Artikel 1 d. G v. 12.3.2004 I 390 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 6 Abs. 1 dieses G am 1.6.2004 in Kraft. Gem. Art. 6 Abs. 2 treten § 26, § 52 Abs. 2 und § 63 Abs. 2 mWv 19.3.2004 in Kraft.
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