(1) Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch
(2) Fremdsprachige Bücher fallen nur dann unter dieses Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind.
(3) Letztabnehmer im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Bücher zu anderen Zwecken als dem Weiterverkauf erwirbt.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 8.10.2023 I Nr. 272
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