1Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. 2Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 26.11.2020 I 2568
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