Allgemeine Bestimmungen
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes
Assistenzhunde
Rechtsbehelfe
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
(+++ Textnachweis ab: 1.5.2002 +++)Das G wurde als Artikel 1 d. G 860-9-2/1 v. 27.4.2002 I 1467 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 56 Abs. 1 dieses G am 1.5.2002 in Kraft getreten.