BGG

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Inhaltsverzeichnis


Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen



Abschnitt 2

Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit



Abschnitt 2a

Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes



Abschnitt 2b

Assistenzhunde



Abschnitt 3

Bundesfachstelle für Barrierefreiheit



Abschnitt 4

Rechtsbehelfe



Abschnitt 5

Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen



Abschnitt 6

Förderung der Partizipation


(+++ Textnachweis ab: 1.5.2002 +++)

Das G wurde als Artikel 1 d. G 860-9-2/1 v. 27.4.2002 I 1467 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 56 Abs. 1 dieses G am 1.5.2002 in Kraft getreten.
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