§ 1855 BGB

Erklärung der Genehmigung

Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 22. April 2025 00:15

G. zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
G. Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909; 2003, 738;


Alte Fassungen (a.F.) zu § 1855 BGB:
Fassung bis Synopse Archiv
31.12.2022 Synopse Alte Version laden.

Die hier dargestellten Fassungen werden automatisch erstellt. Sie müssen nicht die Daten des Inkrafttretens der Änderung abbilden.

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