Art. 30 BayAbfG

Inkrafttreten

Bayern

Dieses Gesetz tritt am 1. März 1991 in Kraft.


1 [Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 27. Februar 1991 (GVBl S. 64). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus dem Änderungsgesetz.

Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024 02:23

G. In dieser Fassung in Kraft seit dem 01.06.2021.
G. Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, 449, BayRS 2129-2-1-U), das zuletzt durch Art. 9b Abs. 4 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 598) geändert worden ist

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