(1) (weggefallen)
(2) 1Die durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Atomgesetz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. 2I S. 3463) geänderten Vorschriften sind auch auf die am 21. Dezember 2004 anhängigen Verwaltungsverfahren anzuwenden, soweit in diesem Zeitpunkt die Kosten nicht bereits festgesetzt sind.
Standangaben Gesetz
G. Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 20.5.2021 I 1194
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