BT-Drucksache 18/996

Kosten und Auswirkungen der Präsenz ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 25. März 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/996
18. Wahlperiode 25.03.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz,
Andrej Hunko, Katrin Kunert, Dr. Alexander S. Neu, Kathrin Vogler und der Fraktion
DIE LINKE.

Kosten und Auswirkungen der Präsenz ausländischer Streitkräfte in der
Bundesrepublik Deutschland

Die Präsenz ausländischer Truppen in Deutschland verursacht jährlich Kosten in
Millionenhöhe, die zu einem sehr großen Teil vom Steuerzahler übernommen
werden. Zu diesen rein materiellen Belastungen kommen gravierende Schä-
digungen der Umwelt sowie Einschränkungen der Lebensqualität von Anwoh-
nerinnen und Anwohnern durch Schäden an Natur und Infrastruktur und vieles
mehr. Die rechtlichen Grundlagen für die Präsenz legen das NATO-Truppen-
statut aus dem Jahr 1951 und das Aufenthaltsabkommen aus dem Jahr 1954 und
zusätzliche Vereinbarungen, wie das Zusatzprotokoll zum NATO-Truppenstatut.
Die Nachvollziehbarkeit der Folgekosten der Anwesenheit der NATO-Truppen
ist nach wie vor nicht gegeben, umso weniger weil seit dem Jahr 2004 Kosten
für die Stationierung, Baumaßnahmen und Verteidigungsfolgekosten auf ver-
schiedene Einzelpläne des Haushalts des Bundes verteilt werden. Bis heute gibt
es keine umfassende regelmäßige Unterrichtung der Bundesregierung über den
Aufenthalt, die Folgen und die Tätigkeiten ausländischer Streitkräfte in
Deutschland sowie über die gewährten Sonderrechte, obwohl große Teile der in
direkter Nachbarschaft von Liegenschaften lebenden Bevölkerung von den aus-
ländischen Truppen gewährten Sonderrechten und Privilegien negativ betroffen
sind.
In Großbritannien haben Abgeordnete Gesetzesvorlagen zu einer schärferen
Kontrolle der US-Basen im Land eingebracht, weil solche Einrichtungen wider-
rechtlich für Drohnenangriffe und Datensammlungen genutzt worden sein
sollen (www.luftpost-kl.de vom 14. Februar 2014, Ausgabe 27/14). Dass in
Deutschland eine Kontrolle der Tätigkeiten ausländischer Militärs zu fehlen
scheint, wurde u. a. durch die NSA-Affäre (NSA = National Security Agency)
und die Frage von Folterflügen unter Nutzung von US-Militärbasen deutlich.
Auch nach Bekanntwerden der Beteiligung in Deutschland befindlicher Liegen-
schaften an Kriegen weltweit ist keine Initiative der Bundesregierung erkennbar,
die Aktivitäten ausländischer Streitkräfte auf ihre Konformität mit geltendem
deutschen und internationalem Recht oder auf die Vereinbarkeit mit den Inte-
ressen der Zivilbevölkerung hin regelmäßig zu überprüfen. Die Stationierung
nuklearer Waffen sowie deren als Modernisierung kommunizierte geplante
Gefechtstauglichmachung in Büchel setzen die benachbarten Bevölkerung un-
kalkulierbaren Gefahren aus.

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Wir fragen die Bundesregierung:
1. Truppen welcher Staaten sind in welcher Stärke in der Bundesrepublik

Deutschland stationiert?
a) Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die Stationierung ausländi-

scher Truppen in der Bundesrepublik Deutschland?
b) Auf welcher rechtlichen Grundlage lagern Atomwaffen auf ausländischen

Militärbasen in der Bundesrepublik Deutschland?
2. Wie viele Truppen welcher Stärke werden an welchen Orten in der Bundes-

republik Deutschland nicht auf Grundlage des NATO-Truppenstatuts statio-
niert?

3. Sieht die Bundesregierung sich in der Pflicht, die Aktivitäten ausländischer
Militärs in Deutschland zu beobachten und zu kontrollieren?

4. Verzichtet die Bundesregierung auf eine Kontrolle der Militärbasen, weil es
sich bei den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen
Truppen um Verbündete handelt?
Wenn ja, was ist die politische und rechtliche Begründung hierfür?

5. Inwiefern sind Soldaten ausländischer Militärmächte mit Präsenz in der Bun-
desrepublik Deutschland zum Tragen ihrer Waffen auch außerhalb von Stütz-
punkten ermächtigt?
Wenn ja, unter welchen Umständen?

6. Über welche nicht zu den ausländischen Basen gehörenden Gebiete haben
ausländische Truppen die Kontrolle und die Befugnis, Zivilisten den Zutritt
zu verwehren?
a) Haben Abgeordnete von Länderparlamenten und des Deutschen Bundes-

tages das Recht, militärische Liegenschaften ausländischer Truppen zu be-
sichtigen?

b) Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Einschränkun-
gen?

7. Welche von ausländischen Militärbasen ausgehenden Verstöße gegen inter-
nationales oder bundesdeutsches Recht sind eine Verletzung des Rechts zum
Aufenthalt, welche sind Verletzungen des Rechts des Aufenthalts?
a) Welche Durchsetzungsmöglichkeiten hinsichtlich von Verstößen gegen

die vertraglichen Regelungen des Aufenthalts ausländischer Truppen
haben deutsche Behörden angesichts der „völkerrechtlichen Immunität
der Gaststreitkräfte?“

b) Wie oft haben ausländische Truppen gegen das Recht des Aufenthalts ver-
stoßen?

c) In welcher Form, wann, wer und wo?
d) In welcher Form und wie oft sind Institutionen dagegen vorgegangen?
e) In welchen Fällen und weshalb wurde auf eine Verfolgung der Verstöße

verzichtet?
f) In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung die Einsetzung von

Kontrollorganen zur Überwachung der von den Militärbasen ausgehenden
Aktivitäten auf ihre Vereinbarkeit mit deutschem und internationalem
Recht?

g) Wenn nein, warum nicht?
h) Wer ist haftbar, wenn die Militärbasen oder andere Stützpunkte auslän-

discher Streitkräfte für völkerrechtswidrige Aktivitäten genutzt werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/996
8. Haben in der Bundesrepublik Deutschland stationierte ausländische Trup-
pen das Recht zur Überwachung von Post-, Fernmelde- und Datenverkehr?
a) In welchem Ausmaß?
b) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der NSA-Affäre Anlass,

die mögliche Überwachung von Post-, Fernmelde- und Datenverkehr in
der Bundesrepublik Deutschland durch ausländische Truppen zu be-
schränken und die Einhaltung von beschränkenden Regelungen zu über-
prüfen?

c) Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung in
Deutschland befindlicher Infrastruktur im Rahmen sog. Rendition Flights
durch die USA?

d) Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Einbindung von
Militärbasen als Relaisstationen im Drohnenkrieg?

9. Wie viele Garnisonen betreibt die US-Army nach Kenntnis der Bundes-
regierung in der Bundesrepublik Deutschland?
Was ist die rechtliche Grundlage der Präsenz der Garnisonen?

10. Weshalb sieht die Bundesregierung von einer unter Einhaltung einer Zwei-
jahresfrist möglichen Beendigung des Aufenthaltsvertrags ab?

11. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen zur Installation eines Kon-
trollmechanismus über die von ausländischen Militärbasen ausgehenden
Aktivitäten, z. B. bei möglicherweise von Basen in Deutschland ausgehen-
den völkerrechtswidrigen Einsätzen sowie der Sammlung von Daten und
der Steuerung von Drohnenangriffen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wie kontrolliert die Bundesregierung, ob die rechtlich nur zu NATO-Ver-

teidigungszwecken bestehenden ausländischen Militärbasen sich auch
tatsächlich auf diese Aufgabe beschränken?

c) Wie viele Fälle rechtswidriger Nutzung ausländischer militärischer
Liegenschaften sind der Bundesregierung nach dem Jahr 1989 bekannt
geworden?

d) Welcher Art waren diese Nutzungen?
e) In welcher Form sind solche Verstöße von deutschen Behörden geahndet

worden?
f) In wie vielen Fällen wurden Ermittlungen aufgenommen?
g) Dürfen ausländische Streitkräfte auf ihren Militärstützpunkten völker-

rechtlich geächtete Waffen lagern?
h) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch chemische oder bio-

logische Kampfstoffe auf ausländischen Basen in Deutschland gelagert
bzw. vorgehalten werden?

12. In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2000 wurde der zivile Luftverkehr durch
die Implementierung von Luftsperrgebieten bzw. Gebieten mit Flug-
beschränkung zum Zwecke des Betriebs von Luftfahrzeugen durch auslän-
dische Streitkräfte eingeschränkt?

13. Wie viele Manöver haben seit dem Jahr 1989 in und wie viele außerhalb von
Liegenschaften der ausländischen Truppen stattgefunden (bitte unter An-
gabe von Ort, Jahr, Art und Größe der beteiligten Truppen sowie Natio-
nalität)?

Drucksache 18/996 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
14. Wer ist für die Wiedergutmachung von durch ausländische Truppen ver-
ursachte Schäden an Mensch, Infrastruktur bzw. Natur verantwortlich?
Wer ist der Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Regulierung solcher
Schadensfälle?

15. Wie viele Verkehrsunfälle sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Jahr 1989 durch in der Bundesrepublik Deutschland stationierte Angehörige
ausländischer Streitkräfte verursacht worden?
a) In wie vielen Fällen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Verletzte

oder Todesopfer?
b) Welche Unfälle fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen

von Manövern oder sonstigen militärischen Aktivitäten statt?
c) In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Entschädi-

gungszahlungen gezahlt?
d) In welchem Ausmaß trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass

Versicherungspolicen für Kraftfahrzeuge für in der Umgebung von Mili-
tärbasen lebende Fahrzeughalter aufgrund von Unfallhäufungen in die-
sen Gegenden überdurchschnittlich hoch sind?

16. Wie viele schwere Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
von in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Angehörigen auslän-
discher Streitkräfte seit dem Jahr 1989 begangen?
a) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Straf-

taten von lokalen Behörden verhandelt?
b) In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Ver-

antwortlichkeit von der US-Militärgerichtsbarkeit übernommen?
c) Wie geht die Bundesregierung mit Fällen um, in denen in Deutschland

verbotene Strafen, wie z. B. die Todesstrafe, verhängt wird?
d) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung solche Fälle bisher, wenn ja,

wie viele, und wie wurde dabei verfahren?
17. In welchen Haushaltsposten/Einzeltiteln wurden seit einschließlich dem

Jahr 2005 Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer
Streitkräfte aufgeführt, und wie hoch waren diese Kosten (bitte nach Jahr,
Einzelplan und Höhe der jeweiligen Posten aufschlüsseln)?
a) Aus welchem Grund entfiel ab einschließlich dem Jahr 2005 die Zusam-

menfassung von „Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Auf-
enthalt ausländischer Streitkräfte“ im Bundeshaushalt?

b) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die An-
wesenheit ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland ge-
nerierten Einnahmen seit einschließlich dem Jahr 2005?

c) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die An-
wesenheit ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland
verursachten Kosten seit einschließlich dem Jahr 2005?

d) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit
dem Jahr 1989 die Verteidigungsfolgekosten jeweils, die durch die Prä-
senz ausländischer Truppen entstanden sind?

e) Welche Kosten der Präsenz ausländischer Truppen sind die Bundeslän-
der grundsätzlich verpflichtet, selbst zu tragen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/996
18. Welche Bau- und Infrastrukturmaßnahmen ausländischer Truppen wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 1990 aus den Länder-
haushalten zusätzlich finanziert?
Wie bemisst sich der Anteil der Kosten, die auf diesem Umweg vom Bund
getragen werden?

19. In welcher Höhe hat die Bundesregierung sich seit dem Jahr 2004 darüber
hinaus finanziell an sogenannten Verteidigungsfolgekosten beteiligt, in
Form von:
a) Ausgaben für Unterstützungsleistungen an zivile Arbeitskräfte der Ent-

sendestaaten, die infolge des Truppenabbaus freigesetzt wurden,
b) Aufwendungen für die Bewirtschaftung und Unterhaltung der von den

Streitkräften im Bundesgebiet genutzten Liegenschaften,
c) Zahlungen für die Abgeltung von Schäden, die in Ausübung des Dienstes

entstanden sind,
d) Zahlungen zum Ausgleich von Umwelt- und Belegungsschäden an frei-

gegebenen Liegenschaften,
e) Ausgaben zur Beschaffung von Liegenschaften zur Deckung des mili-

tärischen Bedarfs,
f) Erstattung von Restwerten (Vermögenswerten), die die Streitkräfte mit

eigenen Mitteln geschaffen haben,
g) Bauherren- und Planungskosten der Bauverwaltungen der Länder?

20. In welcher Höhe wurden nach dem Jahr 1989 an die Truppenstellerstaaten
Zahlungen für den Restwert von Investitionen an zurückgegebenen Stand-
orten geleistet (bitte nach Jahren und Standorten aufschlüsseln)?

21. Wie wichtig sind in den Augen der Bundesregierung die ausländischen
Streitkräfte für den Umsatz von Konsumgütern und die Wirtschaftsleistung
in den Gastgeberkommunen?
a) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Zufluss von Geldern in die

Bundesrepublik Deutschland durch die sich hier aufhaltenden auslän-
dischen Streitkräfte durch Konsum etc. (bitte nach Jahren und wenn
möglich Standort aufschlüsseln)?

b) Bis wann und in welcher Höhe wurden die Entsendestaaten von in der
Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen in
Form eines finanziellen Ausgleiches für den Zufluss von Geldern durch
Angehörige ausländischer Streitkräfte in die Bundesrepublik Deutsch-
land entschädigt?

c) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den Fak-
ten, dass Kaiserslautern gleichzeitig einer der größten Gastgeber für aus-
ländische Truppenpräsenzen und eine der Kommunen mit der höchsten
Pro-Kopf-Verschuldung Deutschlands ist?

22. Wie viele Wohneinheiten mit wie vielen Quadratmetern außerhalb der
Liegenschaften werden nach Kenntnis der Bundesregierung an welchen
Stationierungsorten durch Angehörige ausländischer Streitkräfte bewohnt?
a) Wie viele Wohneinheiten bzw. Liegenschaften (bitte Größe angeben)

wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unentgeltlich überlassen?
b) Zu welchem Zweck?

Drucksache 18/996 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
c) Wie viele Wohneinheiten bzw. Liegenschaften (bitte Größe angeben)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vermietet bzw. verpachtet?

d) Zu welchem Zweck?
e) Welchen Einfluss hat die Vermietung an die Streitkräfte auf die durch-

schnittliche Miethöhe vor Ort?
23. Inwieweit ist die auf ausländischen Militärbasen vorhandene Infrastruktur

nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend für eine autarke Selbstver-
sorgung der ausländischen Truppen, auch mit Konsumgütern?

24. Wie viel Kraftfahrzeug- und Benzinsteuer gehen nach Kenntnis der Bundes-
regierung jährlich durch die Ausnahme von ausländischen Militärpräsenzen
von diesen Steuern verloren?

25. In welcher Höhe entgehen der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis
der Bundesregierung weitere Steuern aufgrund von Vereinbarungen in den
gesetzlichen Grundlagen und Vereinbarungen im Rahmen der Präsenz aus-
ländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland?

26. Welche Areale können nach Kenntnis der Bundesregierung von ausländi-
schen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei genutzt wer-
den bzw. werden zur kostenfreien Nutzung überlassen?
Kosten in welcher Höhe fielen normalerweise bei kostenpflichtiger Nut-
zung dieser Areale an?

27. In welchen Fällen haben die Herkunftsländer der ausländischen Truppen
nach Kenntnis der Bundesregierung Entschädigungen an Kommunen, Län-
der oder den Bund für von ihnen verursachte Schäden an Umwelt oder In-
frastruktur geleistet (bitte nach Art der Schäden und Höhe der Entschädi-
gung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen haben Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregie-
rung Landesregierungen die Begleichung von infolge ausländischer Trup-
penpräsenz entstandenen Schäden eingefordert?

28. In wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung Verstöße gegen die Umweltschutz- und Lärmschutzbe-
stimmungen durch ausländische Truppen festgestellt bzw. geahndet?
In welcher Form?
a) Wie viel Waldfläche wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem

Jahr 1989 in Verbindung mit Bauvorhaben, Manövern etc. geschädigt,
wie viel wurde abgeholzt, wie viel wurde enteignet, und wie viele zu
Natur- und Landschaftsschutzgebieten bzw. Nationalparks gehörende
Flächen wurden dadurch beeinträchtigt?

b) Wie viele Beschwerden von Anwohnern über Ruhestörungen und Um-
weltschäden durch die Präsenz oder Aktivitäten ausländischer Truppen
haben die zuständigen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung er-
halten?

c) Erkennt die Bundesregierung es als Problem an, dass eine Landnahme
von US-Militärbasen Gewerbeansiedlungen in solchen Gegenden ver-
hindern?

d) Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung hierzu zu tun?
29. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie, obwohl die ausländischen Trup-

pen die Kosten ihrer Bau- und Infrastrukturmaßnahmen offiziell grundsätz-
lich selbst zu tragen haben, die Mitfinanzierung des Neubaus eines US-Mi-
litärkrankenhauses in Weilerbach mit 127 Mio. Euro finanziert?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/996
30. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch den Neubau des US-
Militärkrankenhauses Weilerbach und die damit verbundenen Rodungen
von Reichswaldgebieten die Trinkwasserqualität der umliegenden Gemein-
den erheblichen Schaden nimmt?
An wen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe und
von wem Entschädigungen für den Verlust des dort gerodeten Reichswaldes
geleistet?

31. Wie vielen ausländischen Unternehmen wurden seit Februar 2011 Vergüns-
tigungen auf Grundlage des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
eingeräumt?
Beinhalten Vergünstigungen für diese Unternehmen Einschränkungen von
Arbeitnehmerrechten, wie z. B. des Rechts auf gewerkschaftliche Organi-
sierung?

32. Wie viele Arbeitsplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Schließung von ausländischen militärischen Liegenschaften verloren ge-
gangen bzw. entstanden?
a) Wie viele in der Bundesrepublik Deutschland gemeldete Arbeitnehmer

sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Truppen-
präsenz bei zivilen, militärischen, ausländischen oder deutschen Unter-
nehmen – besonders im Rahmen der Truppenbetreuung – beschäftigt?

b) Wie viele Zivilbeschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung
in welchen Einrichtungen ausländischer Militärpräsenzen?

c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung dieser Zahl
über die vergangenen zehn Jahre einzuschätzen?

d) Welche Entwicklungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung schon
heute durch die geplante Reduzierung der US-Truppen absehbar?

e) Wer bezahlt nach Kenntnis der Bundesregierung die Zivilbeschäftigten,
bzw. über wen wird der Lohn abgerechnet?

33. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Gefährdungslage,
besonders für die Umgebung Ramsteins, vor dem Hintergrund ein, dass
Ramstein im Rahmen unterschiedlicher militärischer Initiativen (Raketen-
abwehrschild etc.) eine zentrale Rolle einnimmt?

34. Wie gefährdet sind die Umgebungen von NATO-Militärpräsenzen im Rah-
men zunehmender Konfrontationen der NATO mit Russland?
Welche Vorkehrungen für Hilfsmaßnahmen im Katastrophenfall und im
Falle atomarer Auseinandersetzungen hat die Bundesregierung getroffen?

35. Welche ausländischen Militärbasen sind auf dem Gebiet der „alten“ Bun-
desrepublik Deutschland seit dem Jahr 1990 geschlossen worden, und für
welche Standorte ist die Schließung geplant?
a) Welche Standorte werden komplett freigegeben?
b) Welche Präsenz ausländischer Streitkräfte wird auch nach dem Abzug

fortbestehen, und auf welcher Grundlage?
c) Welche Informationen hat die Bundesregierung über den genauen Zeit-

plan des Abzugs der britischen Streitkräfte aus Deutschland?
d) Welche Informationen hat die Bundesregierung zur Verlegung von

mehreren Tausend britischen Militärfahrzeugen in die Ayrshire Barracks
in Mönchengladbach (www.theguardian.com vom 16. Februar 2012
„British tanks to be sent to Germany for storage so army can sell land in
UK“)?

Drucksache 18/996 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
e) Wie lässt sich die Präsenz der Fahrzeuge mit einem britischen Abzug
vereinbaren?

f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen einer weiteren mi-
litärischen Nutzung des britischen Truppenübungsplatzes Senne durch
die Bundeswehr nach dem Abzug der britischen Streitkräfte auf die
Chancen der Einrichtung eines „Nationalparks Senne“?

g) Welche Standorte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Bun-
deswehr oder Polizei übernommen?

h) Wer übernimmt unter diesen Umständen die Finanzierung der Sanierung
der Standorte?

36. In welcher Form werden Kommunen, aus denen ausländische Streitkräfte
abgezogen werden, aus Bundes- oder nach Kenntnis der Bundesregierung
aus Landeshaushalten entschädigt?

37. Entwickelt die Bundesregierung für freizuziehende Immobilien Pläne zur
zivilen Konversion?
a) Wer trägt für die Sanierung ehemaliger Standorte die Kosten?
b) In welcher Form werden Altlasten erfasst?
c) Welche Mittel beabsichtigt die Bundesregierung in den kommenden

Jahren für die Sanierung und zivile Konversion ehemaliger bzw. frei-
zuziehender ausländischer Militärbasen bereitzustellen?

d) Welche konkreten Entwicklungspotentiale sieht die Bundesregierung
durch die Konversion ehemaliger Militärstandorte?

e) Welche Planungen bestehen für die Konversion hinsichtlich der End-
nutzung (z. B. Naturschutz- oder Erholungsgebiete, Industrieansied-
lungen etc.)?

38. Wie werden die ehemaligen sowjetischen Standorte im Osten Deutschlands
inzwischen genutzt, welche wurden saniert, und wer hat die Sanierungs-
kosten getragen?

39. Wann werden welche Garnisonen der US-Army in Deutschland geschlos-
sen?

Berlin, den 25. März 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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