BT-Drucksache 18/994

zu dem Antrag der Bundesregierung - Drucksache 18/857 - Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und 11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union 2010/96/GASP vom 15. Februar 2010 und 2013/44/GASP vom 22. Januar 2013 in Verbindung mit der Resolution 1872 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen

Vom 2. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/994
18. Wahlperiode 02.04.2014

Beschlussempfehlung und Bericht
des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss)

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 18/857 –

Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten
Ausbildungsmission EUTM Somalia auf Grundlage des Ersuchens der
somalischen Regierung mit Schreiben vom 27. November 2012 und
11. Januar 2013 sowie der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union
2010/96/GASP vom 15. Februar 2010 und 2013/44/GASP vom 22. Januar 2013
in Verbindung mit der Resolution 1872 (2009) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen

A. Problem
Die Bundesregierung hat am 19. März 2014 die Wiederaufnahme der Beteiligung
an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EU Training Mission
Somalia (EUTM Somalia) und den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte ab
dem 31. März 2014 bis zum 31. März 2015 mit bis zu 20 Soldatinnen und Solda-
ten beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustimmung des Deut-
schen Bundestages hierzu erbeten.
Die Lage in Somalia ist seit vielen Jahren eines der zentralen Probleme am Horn
von Afrika. Der langjährige Bürgerkrieg und der damit einhergehende weitge-
hende Staatszerfall bzw. die Abwesenheit funktionierender staatlicher Strukturen
in weiten Teilen des Landes, gerade im Sicherheits- und im Justizbereich, die
Aktivitäten extremistischer Kräfte und privater Milizen, die erhebliche Korrupti-
on und die äußerst prekären wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse
weiter Teile der Bevölkerung haben dazu geführt, dass Piraterie und Terrorismus
in Somalia die internationale Sicherheit und auch die Interessen der Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union bedrohen.
Die EU ist am Horn von Afrika bislang mit der militärischen Operation EU
NAVFOR ATALANTA, der militärischen Ausbildungsmission EUTM Somalia
und der vornehmlich zivilen Ausbildungsmission zur Stärkung regionaler mari-
timer Fähigkeiten EUCAP NESTOR engagiert. Zudem unterstützt sie die AU-
Mission AMISOM und ist in erheblichem Maße entwicklungspolitisch und hu-
manitär engagiert. Hinzu tritt das EU-Kommissionsprogramm zur Förderung der
regionalen Sicherheit im Seeverkehr MASE.
Die Ausbildungsmission EUTM Somalia leistet in diesem Gesamtkotext einen
wesentlichen Beitrag zur Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie zum

Drucksache 18/994 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Beratung.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Mission Anfang 2013 wurde das aktuelle
EU-Mandat bis 2015 verlängert und um die Aufgaben der Unterstützung, Bera-
tung und Anleitung der somalischen Behörden bei der Errichtung nachhaltiger
und langfristig möglichst selbsttragender Strukturen erweitert und sah die Mög-
lichkeit der vollständigen Verlagerung nach Mogadischu vor. Diese schrittweise
Verlagerung nach Somalia und Erweiterung der Missionsaufgaben ist vor dem
Hintergrund des Ausbildungs- und Beratungsauftrages militärisch und politisch
sinnvoll und trägt zur Stärkung der somalischen Eigenverantwortung bei. Für
einen Erfolg der Bemühungen um Befriedung und Stabilisierung des Landes ist
entscheidend, dass bis zu den für 2016 vorgesehenen Wahlen in Somalia Fort-
schritte bei der politischen Konsolidierung, der gesellschaftlichen Aussöhnung
und der wirtschaftlichen Entwicklung erzielt werden, die für die Bevölkerung
Somalias „fühlbar“ sind und ihr Leben erkennbar verbessern. Hierzu ist es erfor-
derlich, den begonnenen Aufbau staatlicher Strukturen als Grundlage für die
weitere Entwicklung in allen Bereichen nachhaltig fortzusetzen und die Wahr-
nehmung der somalischen Eigenverantwortung nachhaltig zu stärken. Die von
der somalischen Regierung begrüßte Erweiterung der Missionsaktivitäten und
ihre Verlagerung nach Somalia war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Auf-
grund der konkreten Bedrohungslage in Somalia wird die konstitutive Zustim-
mung des Deutschen Bundestages für erforderlich gehalten.

B. Lösung
Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO BT in einem gesonderten Bericht
zu den Kosten Stellung.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/994

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 18/857 anzunehmen.

Berlin, den 2. April 2014

Der Auswärtige Ausschuss

Dr. Norbert Röttgen

Vorsitzender

Philipp Mißfelder

Berichterstatter

Niels Annen

Berichterstatter

Jan van Aken

Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt

Berichterstatter

Drucksache 18/994 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Philipp Mißfelder, Niels Annen, Jan van Aken und
Dr. Frithjof Schmidt

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/857 in seiner 23. Sitzung am 21. März 2014 in
erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
gemäß § 96 GOBT dem Haushaltsauschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung hat am 19. März 2014 die Wiederaufnahme der Beteiligung an der EU-geführten
militärischen Ausbildungsmission EU Training Mission Somalia (EUTM Somalia) und den Einsatz be-
waffneter deutscher Streitkräfte ab dem 31. März 2014 bis zum 31. März 2015 mit bis zu 20 Soldatinnen
und Soldaten beschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages
hierzu erbeten.
Die Lage in Somalia ist seit vielen Jahren eines der zentralen Probleme am Horn von Afrika. Der langjähri-
ge Bürgerkrieg und der damit einhergehende weitgehende Staatszerfall bzw. die Abwesenheit funktionie-
render staatlicher Strukturen in weiten Teilen des Landes, gerade im Sicherheits- und im Justizbereich, die
Aktivitäten extremistischer Kräfte und privater Milizen, die erhebliche Korruption und die äußerst prekären
wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse weiter Teile der Bevölkerung haben dazu geführt, dass
Piraterie und Terrorismus in Somalia die internationale Sicherheit und auch die Interessen der Mitgliedstaa-
ten der Europäischen Union bedrohen.
Die EU ist am Horn von Afrika bislang mit der militärischen Operation EU NAVFOR ATALANTA, der
militärischen Ausbildungsmission EUTM Somalia und der vornehmlich zivilen Ausbildungsmission zur
Stärkung regionaler maritimer Fähigkeiten EUCAP NESTOR engagiert. Zudem unterstützt sie die AU-
Mission AMISOM und ist in erheblichem Maße entwicklungspolitisch und humanitär engagiert. Hinzu tritt
das EU-Kommissionsprogramm zur Förderung der regionalen Sicherheit im Seeverkehr MASE.
Die Ausbildungsmission EUTM Somalia leistet in diesem Gesamtkotext einen wesentlichen Beitrag zur
Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie zum Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstruk-
turen durch deren Beratung. Im Zuge der Weiterentwicklung der Mission Anfang 2013 wurde das aktuelle
EU-Mandat bis 2015 verlängert und um die Aufgaben der Unterstützung, Beratung und Anleitung der so-
malischen Behörden bei der Errichtung nachhaltiger und langfristig möglichst selbsttragender Strukturen
erweitert und sah die Möglichkeit der vollständigen Verlagerung nach Mogadischu vor. Diese schrittweise
Verlagerung nach Somalia und Erweiterung der Missionsaufgaben ist vor dem Hintergrund des Ausbil-
dungs- und Beratungsauftrages militärisch und politisch sinnvoll und trägt zur Stärkung der somalischen
Eigenverantwortung bei. Für einen Erfolg der Bemühungen um Befriedung und Stabilisierung des Landes
ist entscheidend, dass bis zu den für 2016 vorgesehenen Wahlen in Somalia Fortschritte bei der politischen
Konsolidierung, der gesellschaftlichen Aussöhnung und der wirtschaftlichen Entwicklung erzielt werden,
die für die Bevölkerung Somalias „fühlbar“ sind und ihr Leben erkennbar verbessern. Hierzu ist es erforder-
lich, den begonnenen Aufbau staatlicher Strukturen als Grundlage für die weitere Entwicklung in allen
Bereichen nachhaltig fortzusetzen und die Wahrnehmung der somalischen Eigenverantwortung nachhaltig
zu stärken. Die von der somalischen Regierung begrüßte Erweiterung der Missionsaktivitäten und ihre Ver-
lagerung nach Somalia war ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Aufgrund der konkreten Bedrohungsla-
ge in Somalia wird die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages für erforderlich gehalten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/994

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 18/857 in seiner
11. Sitzung am 2. April 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Verteidigungsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/857 in seiner 9. Sitzung am 2. April 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 18/857 in
seiner 8. Sitzung am 2. April 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache
18/857 in seiner 8. Sitzung am 2. April 2014 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/857 in seiner 10. Sitzung am 2. April 2014
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Haushaltsausschuss

Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GOBT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung.

Berlin, den 2. April 2014

Philipp Mißfelder

Berichterstatter

Niels Annen

Berichterstatter

Jan van Aken

Berichterstatter

Dr. Frithjof Schmidt

Berichterstatter

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